Wer bezahlt was?

Die Krankenkasse kommt für die Kosten in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises auf, der für die jeweilige Prothese festgelegt ist. Diese Verträge werden zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ausgehandelt. Der Patient muss, sofern er älter als 18 Jahre ist, eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5,- und höchstens 10,- Euro leisten. (Vergleichbar mit Rezeptgebühr)

Patienten haben einen Rechtsanspruch auf eine Prothesenversorgung, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V). Sofern eine Versorgung dem Patienten erhebliche Gebrauchsvorteile im Vergleich zu herkömmlichen Prothesen bietet, dürfen Krankenkassen eine Kostenüberahme – auch wenn sie erheblich teurer sein sollte – aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht ablehnen.

Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für eine wasserfeste Gehhilfe (Badeprothese)?

Normale, alltagstaugliche Prothesen sind nicht wasserfest. Zum Duschen, Baden oder Schwimmen braucht der Amputierte daher eine wasserfeste Gehhilfe, eine so genannte Badeprothese.

Bisher galt:
Badeprothesen sind mittlerweile in den AOK-Verträgen enthalten. Bereits seit dem Jahr 1979 hat das Bundessozialgericht den Anspruch eine Beinamputierten auf Ausstattung mit einer Badeprothese anerkannt.

Neueste Informationen der Landesinnung Bayern:
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Badeprothesen bzw. Schwimmprothesen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind, insoweit besteht ein Versorgungsanspruch.
Das Bundessozialgericht hat damit eine frühere Rechtsprechung revidiert, welche die Badeprothesen aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse herausnahm.

Wir weisen darauf hin, dass das Bundessozialgericht grundsätzlich Badeprothesen als Kassenleistungen anerkannt hat, dies gilt jedoch nur, wenn ein Amputierter auch mit einer Badeprothese hinreichend und sicher umgehen kann. Ein Anspruch auf eine salzwasserfeste Prothese besteht nicht.

Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts ist auf unserer Homepage unter Dokumentenverzeichnis/Diverses mit der Nummer 1574 hinterlegt.

Auch die Badeprothese muss generell vom Arzt verordnet werden. Die Anpassung erfolgt ebenfalls vom Orthopädiemechaniker.

Werden auch Sportprothesen von der Krankenkasse übernommen?

Sportprothesen sind Prothesen, die speziell für die Ausübung einer Sportart hergestellt und genutzt werden. Sie werden nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes als so genannte Freizeithilfsmittel angesehen, Hilfsmittel also, die in erster Linie zur Ausübung einer Freizeitaktivität dienen. Diese fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher von dem Betroffenen selbst bezahlt werden.

Wer kommt für die Kosten von Wartung, Instandsetzung und Ersatz auf?

Kosten für die Wartung der Prothese, für notwendige Änderungen oder Neuanpassungen sowie für Reparaturen werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. (Nach Kostenvoranschlag)

Die Prothese sollte alle sechs Monate gewartet werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Hersteller.

Wie muss die Prothese gepflegt werden?

Schon allein aus hygienischen Gründen, aber auch um die Funktionstauglichkeit der Prothese möglichst lange zu erhalten, müssen die einzelnen Prothesenbestandteile regelmäßig gepflegt werden.

Stumpfstrümpfe, die direkt auf der Haut liegen und z. B. durch Schweiß schnell verschmutzen, müssen täglich mit lauwarmem Wasser und milder Seife gewaschen werden. Das gilt auch für Silkonliner. Die Industrie hält für diese speziell entwickelte Pflegeprodukte bereit. Weichwand- und Hartwandschäfte sollten ebenfalls täglich feucht ausgewischt und an der Luft getrocknet werden.

Wie lange hält eine Prothese?

Die Haltbarkeit einer Prothese hängt im Wesentlichen davon ab, wie aktiv der Amputierte ist und wie stark die Prothese genutzt wird. Eine allgemein verbindliche Aussage kann daher nicht gemacht werden. Die Hersteller haben für die unterschiedlichen Passteile jedoch Haltbarkeitsdaten festgelegt, die beachtet werden müssen. Diese beruhen auf der Erfahrung, wie lange welches Passteil aus welchem Material bei normaler Beanspruchung seinen Dienst sicher verrichten kann.

Die Prothese und ihre Passteile sollten in jedem Fall zwei Mal jährlich vom Orthopädietechniker auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin kontrolliert werden.

Können mit einer Prothese auch Schuhe mit unterschiedlich hohen Absätzen getragen werden?

Wie bekannt, gibt es Prothesenfüße mit höhenverstellbarem Absatz. Mit diesen Füßen können also sowohl flache als auch Schuhe mit Absatz getragen werden – allerdings nur bis zu einer bestimmten Absatzhöhe (meist 5 cm).

Wird ein Prothesenfuß ohne verstellbaren Absatz gewählt, was nach wie vor die Regel ist, muss unbedingt beachtet werden, dass die Absatzhöhe bei allen Schuhen, die der Träger verwendet, gleich ist. Zu den Anproben beim Orthopädietechniker müssen daher bereits Schuhe mitgebracht werden, die in der Absatzhöhe denen entsprechen, die auch sonst getragen werden sollen.

Denn: Der Orthopädietechniker passt die Prothese ganz individuell an Ihre Körpergröße, Ihr Gewicht und eben an die Schuhe an. Wird das nicht beachtet, kann es zu schwerwiegenden Problemen kommen, weil die Stellung der Prothese verändert wird.

Kann das Sanitätshaus frei gewählt und gewechselt werden, wenn der Patient mit der Leistung nicht zufrieden ist?

Ja, denn Sie haben einen Anspruch auf Auswahl eines Sanitätshauses Ihrer Wahl (§9 SGB IX). Die Krankenkasse kann Ihnen nicht entgegenhalten, dass sie mit diesem Haus keinen Vertrag hat.

Sonstige Schwierigkeiten nach einer Amputation:

Phantomschmerz:

Mit Phantomschmerzen bezeichnet man Schmerzen, die am bzw. im amputierten Körperteil empfunden werden und teilweise so heftig sein können, dass sie die Lebensqualität des Betroffenen erheblich einschränken. Über die genaue Ursache herrscht noch Unklarheit. So wird beispielsweise angenommen, dass die bei der Amputation beschädigten Nerven, die unter anderem für die Schmerzweiterleitung an das Gehirn zuständig sind, ständige Signale an das Gehirn senden, die von diesem als Schmerzen in dem amputierten Körperteil interpretiert werden. Andere Erklärungsansätze gehen davon aus, dass das im Gehirn gespeicherte „Bild“ vom Körper trotz Amputation weiter fortbesteht. Durch die Amputation endet schlagartig die Weiterleitung von Empfindungen aus dem abgetrennten Glied. In Folge dessen verändert sich das Reizmuster, welches über das Rückenmark ins Gehirn gelangt.

Der Phantomschmerz wird von den Betroffenen als scharf mit einem stechenden, schneidenden, brennenden oder krampfartigen Charakter beschrieben. Kontinuierliche Schmerzen sind selten. Häufiger wird von wiederholten Schmerzattacken berichtet.

Die Therapie der Phantomschmerzen richtet sich nach Intensität und Dauer der Schmerzattacken. Zur Behandlung schwerer Schmerzanfälle werden Opiate wie z. B. Morphine und verwandte Medikamente eingesetzt. Ansonsten werden herkömmliche Schmerzmittel, Psychopharmaka und Antidepressiva verwendet. Daneben kommen Behandlungsansätze wie die Neuraltherapie, die Triggerpunktfiltration, die physikalische Therapie, Akkupunktur, und Hypnose zum Einsatz.

Unverzichtbar ist zudem eine psychologische Begleitung, die der Amputationsbewältigung dient, aber auch Entspannungstechniken wie autogenes Training und progressive Muskelentspannung beinhaltet.

Ein weiterer Behandlungsansatz ist die Spiegeltherapie, bei der für die Patienten durch eine spezielle Anordnung von Spiegeln der Eindruck entsteht, dass ihre amputierte Gliedmaße noch vorhanden ist. Dadurch werden die Hirnregionen angesprochen, die durch die Amputation ihre Funktion verloren haben.

Seit einiger Zeit sind spezielle Silikonliner mit textiler, elektromagnetisch wirksamer Stumpf-Abschirmung erhältlich, die Phantomschmerzen, Phantomsensationen (siehe nachfolgende Beschreibung) und idiopathische Stumpfschmerzen (= Schmerzen unbekannter Herkunft) nachweislich ohne Nebenwirkungen lindern bzw. ausschalten. Die Linderung der Phantomschmerzen wurde wissenschaftlich in einer medizinischen Studie nachgewiesen. Die Liner wurden von den gesetzlichen Krankenkassen in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Damit gehören sie zu den leistungspflichtigen Hilfsmitteln und können bei entsprechender Indikation vom Arzt verordnet werden.

Phantomgefühl / Phantomsensation

Im Gegensatz zum Phantomschmerz ist das Phantomgefühl (auch: Phantomempfinden, Phantomsensation) nicht mit Schmerzen verbunden. Es handelt sich vielmehr um real erlebte Empfindungen im amputierten Körperteil, d. h. der Amputierte hat den Eindruck, dass sein amputierter Körperteil noch vorhanden ist.

Phantomgefühle treten bei 50 bis 60 % der Amputierten nach der Amputation auf, wobei ältere Patienten deutlich häufiger betroffen sind. Das Phantomempfinden wird von den Betroffenen häufig als Druck- und Kältegefühl beschrieben. Es treten aber auch so genannte kinetische (= bewegende) Phantombewegungen auf und direkte Stellungs- und Lage-Empfindungen der amputierten Gliedmaßen auf.

Ursache des Phantomgefühls ist, dass sich sowohl das Gehirn, das das zentrale Körperschema gespeichert hat, als auch die Nerven auf die neue Situation, das neue Körperschema einstellen müssen. Mit der Zeit kann sich das Phantomgefühl verlieren.

Tipps für das Leben nach der Amputation

Mobil mit Prothese:

Keine Frage, eine Amputation bedeutet immer einen erheblichen Eingriff in das bisherige Leben und belastet den Amputierten und seine Angehörigen gerade in der Anfangszeit sehr.

Aber: Für die Mehrzahl der Amputierten bedeutet die Operation auch eine Erleichterung, ein Ende jahrelanger Schmerzen und Beeinträchtigungen und den Beginn eines Lebensabschnittes mit neuer Lebensqualität.

Vor allem jüngere und gesunde Patienten finden schnell wieder zurück in den Alltag. Wer bereit ist, Amputation und Prothese nicht als Schicksal, sondern als Chance anzunehmen, dem wird es auch leichter fallen, mit der Prothese umzugehen, sie wie selbstverständlich in sein Leben zu integrieren und dieses nahezu ohne Einschränkungen weiterzuführen.

Aber auch für ältere oder kranke Menschen gibt es eine Vielzahl von Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die ihnen das Leben mit der Prothese erleichtern.

Schwerbehindertenausweis und persönliches Budget:

Grundsätzlich stehen allen Menschen mit Behinderung Leistungen zu, die ihnen Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben ermöglichen sollen.

Für schwerbehinderte Menschen gibt es darüber hinaus noch spezielle Regelungen, beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz und Zusatzurlaub. Außerdem können sie bei dem für sie zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen, mit dem beispielsweise steuerliche Vergünstigungen (z. B. bei der Kfz-Steuer) geltend gemacht werden können. Viele öffentliche Einrichtungen wie Museen, Schwimmbäder aber auch Kinos haben ermäßigte Eintrittspreise für die Inhaber dieser Ausweise.

Als schwerbehindert gelten Behinderte, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Der Grad der Behinderung wird auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens festgelegt, wobei weitere Erkrankungen, beispielsweise Diabetes, mit berücksichtigt werden.

Unterschenkelamputierte haben in der Regel einen GdB von 50, Oberschenkelamputierte von 70 und Hüftexamputierte von 80. Sie alle gelten als schwerbehindert.

Freizeitaktivitäten mit Prothese:

Sich körperlich fit zu halten, ist gerade nach einer Amputation besonders wichtig. Mit Prothese sportlich aktiv zu sein, fördert den problemlosen Umgang mit ihr und wirkt gesundheitlichen Risiken und Übergewicht effektiv entgegen. Sport hat außerdem eine hohe integrative Wirkung und ist eine gute Möglichkeit, die Freizeit gemeinsam mit anderen Amputierten und Nicht-Amputierten zu verbringen. Frei nach dem Motto „nichts ist unmöglich“ steht Beinamputierten nahezu jede Freizeitbetätigung offen. Besonders geeignete Sportarten sind dabei Nordic Walking, Fahrrad fahren und Schwimmen.

Beim Nordic Walking verschaffen die Laufstöcke zusätzliche Sicherheit, es ist auch für weniger Sportliche gut zu erlernen und kann überall umgesetzt werden. Spezielle Nordic-Walking-Gruppen für Beinamputierte fördern zudem den Austausch mit Gleichgesinnten und spornen an.

Fahrrad fahren ist eine gute Möglichkeit, auch im Alltag beweglich zu sein. Das Fahrrad fahren stellt keine besonderen Anforderungen an die Passteile der Prothese, lediglich der Schaft muss gut sitzen, damit es nicht zu Druckstellen kommt. Wer sich auf einem normalen Fahrrad unsicher fühlt, der ist mit einem speziellen Dreirad möglicherweise besser bedient. Handbikes und Liegefahrräder sind ebenfalls gute Alternativen.

Auto fahren und Prothese:

Ein eigenes Auto auch nach der Amputation weiterfahren zu können, bedeutet für viele Beinamputierte Mobilität, Selbständigkeit und Selbstbewusstsein. Für Berufstätige ist das eigene Auto zudem notwendig, um den Arbeitsplatz erreichen und wieder voll am beruflichen Leben teilhaben zu können.

Grundsätzlich stellt das Autofahren mit Prothese kein großes Problem dar. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe lassen sich beispielsweise für rechtsseitig Amputierte auf Links-Gas umrüsten. Für beidseitig Amputierte gibt es Handbediengeräte. Die Automobilindustrie und Firmen, die auf die Umrüstung von Autos für Behindere spezialisiert sind, bieten vielfältige Möglichkeiten, die auch Rollstuhlfahrern zu mehr Selbständigkeit verhelfen (siehe hierzu zum Beispiel www.reha.com).

Wer vor der Amputation bereits einen Führerschein besessen hat, sollte diesen an den veränderten Gesundheitszustand anpassen lassen. Das schreibt der Gesetzgeber zwar nicht ausdrücklich vor, aber die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung weist jedem Verkehrsteilnehmer die Pflicht zu, selber dafür Sorge zu tragen, dass er auch weiterhin ohne Gefährdung anderer am Straßenverkehr teilnehmen kann. Eine entsprechende Anpassung des Führerscheins lässt Zweifel an der Verkehrstauglichkeit z. B. bei Unfällen gar nicht erst aufkommen.