Aktuelles

Informationen zum Patientenrechtegesetz

Es ist wichtig, dass Sie als Patientin / Patient Ihre Rechte zum einen kennen, zum anderen auch wahrnehmen und durchsetzen. Deshalb möchten wir Sie über das neue Patientenrechtegesetz informieren.

Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatRG), kurz Patientenrechtegesetz, in Kraft getreten. Es bündelt einerseits bereits bestehende Patientenrechte. Andererseits wurden neue Regelungen eingeführt, die die Rechte der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen stärken sollen.

Konsequenzen für den Patienten:

Die im SGB V neu geschaffene Regelung bezieht sich auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und somit auch auf die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln.

Aus dem neu eingeführten § 13 Abs. 3a SGB V geht hervor, dass Sie sich als Patient/in das benötigte Hilfsmittel selbst beschaffen können, wenn:

- die Krankenkasse einen Hilfsmittelantrag (Kostenvoranschlag des Leistungserbringers inklusive ärztlicher Verordnung) nicht innerhalb von drei Wochen – bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen – genehmigen kann.

- die schriftliche Information der Krankenkasse über eine Entscheidungsverzögerung- inklusive Darlegung der Gründe- ausgeblieben ist.

- Sie als Leistungsberechtigte/r der Krankenkasse eine angemessene Nachfrist gesetzt haben.

In diesem Fall gilt der Hilfsmittelantrag als genehmigt. Die Krankenkasse muss die die entstandenen Kosten in voller Höhe erstatten.


Zu den medizinischen Hilfsmitteln zählen unter anderem:
- medizinische Kompressionsstrümpfe
- Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe
- Bandagen
- Orthesen
- Einlagen
- Prothesen

Weitere Informationen und Unterlagen zum neuen Patientenrechtegesetz finden Sie bei uns. Schauen Sie doch einfach mal wieder bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Quelle: Informationskarte für Verordner und Leistungserbringer des eurocom e.V. , August-Klotz-Str. 16d in 52349 Düren

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